§57a-Begutachtung oder "Pickerl"-Begutachtung
Die als "Pickerl"-Begutachung bekannte Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges sowie dessen Umweltverträglichkeit.
ACHTUNG: Geänderte Nachfristen
§57a-Begutachtungen sind an jedem Tag möglich!
Was wird überprüft?
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Ausrüstung (Warndreieck, Verbandszeug) |
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Beleuchtungs- und Warneinrichtungen | |
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Sicherheitseinrichtungen | |
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Fahrgestell und Karosserie | |
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Reifen und Räder | |
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Motor | |
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Bremsen |
Welche Vorteile bietet die Begutachtung?
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Bei dem AICHER KFZ Team erhalten Sie eine Objektive Diagnose und Einschätzung über den Zustand Ihres Fahrzeuges. | |
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Geringer Kostenbeitrag | |
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Wir machen Sie nur auf die notwendige Reparaturen aufmerksame, damit Ihre Fahrerlaubnis erhalten bleibt | |
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Sie erhalten eine persönliche Beratung durch geschultes Personal des AICHER KFZ Teams |
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Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit |
Deshalb machen Sie noch heute einen Termin bei uns, damit Sie noch lange Freude an Ihrem Fahrzeug haben.